Jette Otto

Rechtsanwältin

Foto: Rechtsanwältin-Otto

geboren im Oktober 1996

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück

wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung

2023 Erstes juristisches Staatsexamen

Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg

2026 Zweites juristisches Staatsexamen

Seit 2026 ist Rechtsanwältin Otto als selbständige Rechtsanwältin der Kanzlei für Strafrecht in Osnabrück tätig. Ihre anwaltliche Tätigkeit ist von Beginn an ausschließlich auf das Strafrecht und die Strafverteidigung ausgerichtet. Rechtsanwältin Otto vertritt ihre Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungs- und Hauptverfahren bis hin zu Fragen der Strafvollstreckung. Dabei steht sie ihren Mandanten auch in besonders belastenden Situationen als Wahl- und Pflichtverteidigerin konsequent zur Seite.

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ (Art. 6 Abs. 2 EMRK)

Tätigkeitsschwerpunkte

  • allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Gewaltdelikte
  • Eigentums- und Vermögensdelikte
  • Sexualstrafrecht

Mitgliedschaften:

  • Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidiger e.V. (VNBS)
  • Osnabrücker Anwalts- und Notarverein