Jette Otto
Rechtsanwältin
geboren im Oktober 1996
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück
wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung
2023 Erstes juristisches Staatsexamen
Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
2026 Zweites juristisches Staatsexamen
Seit 2026 ist Rechtsanwältin Otto als selbständige Rechtsanwältin der Kanzlei für Strafrecht in Osnabrück tätig. Ihre anwaltliche Tätigkeit ist von Beginn an ausschließlich auf das Strafrecht und die Strafverteidigung ausgerichtet. Rechtsanwältin Otto vertritt ihre Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungs- und Hauptverfahren bis hin zu Fragen der Strafvollstreckung. Dabei steht sie ihren Mandanten auch in besonders belastenden Situationen als Wahl- und Pflichtverteidigerin konsequent zur Seite.
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ (Art. 6 Abs. 2 EMRK)
Tätigkeitsschwerpunkte
- allgemeines Strafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Gewaltdelikte
- Eigentums- und Vermögensdelikte
- Sexualstrafrecht
Mitgliedschaften:
- Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidiger e.V. (VNBS)
- Osnabrücker Anwalts- und Notarverein