Die plötzliche und überraschende Verhaftung der eigenen Person oder eines Angehörigen stellt ähnlich wie die Durchsuchung häufig und unabhängig vom Tatvorwurf einen erheblichen Einschnitt und in aller Regel einen schweren Schock dar.

In diesem Moment sollten Sie unbedingt darauf bestehen sofort mit einem von Ihnen benannten Anwalt sprechen zu dürfen. Am besten sollte es sich dabei um einen ausschließlich im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt handeln.

Ebenso wichtig ist allerdings zunächst zu schweigen und keinerlei Äußerungen zum Tatvorwurf zu tätigen. Auch wenn angesichts des drohenden Freiheitsentzuges die Versuchung groß erscheint, durch „schnelle“ Erklärungen die Verhaftung abzuwenden, bleibt nur zu sagen, dass diese Äußerungen meistens „nach hinten losgehen“ und im Laufe des Verfahrens kaum noch wirksam korrigiert werden können. Auch wenn Sie sich tatsächlich zu Unrecht belastet fühlen und zudem ggf. noch sehr schwere Vorwürfe (Tötungsdelikte o.ä.) im Raum stehen, warten Sie unbedingt die Rücksprache mit Ihrem Verteidiger ab.

Sie erreichen uns in einer derartigen Akutsituation (Notdienst) auch außerhalb der Bürozeiten durchgehend unter den Handynummern  sowie auch nachts und am Wochenende unter der o.g. Notrufnummer. Diese darf auch durch die Ermittlungsbehörden verwendet werden. Artikulieren Sie insoweit gegenüber den Beamten eindeutig, wenn Sie durch einen Anwalt unseres Büro verteidigt werden wollen und wenn ja, durch welchen.

Der entsprechende Verteidiger wird Sie dann so schnell wie möglich aufsuchen. Regelmäßig kommen wir zur Besprechung noch in die Gewahrsamszelle auf der Polizeiwache, begleiten Sie dann zur Vorführung vor den Haftrichter und versuchen eine Inhaftierung zu vermeiden.

Ferner werden wir uns im Falle einer Verhaftung umgehend die Verfahrensakte besorgen, um schnellstmöglich zu beurteilen, ob eine Beschwerde gegen den Haftbefehl Erfolgsaussichten hat oder die Untersuchungshaft auf anderen Wegen vermieden werden kann, wenn dies nicht bereits im Termin vor dem Haftrichter gelungen ist.

Sollte die Untersuchungshaft tatsächlich unvermeidbar sein, ist es für uns eine Selbstverständlichkeit Sie regelmäßig in der Haftanstalt aufzusuchen und Sie im Sinne einer effektiven Verteidigung umfassend zu beraten. Ggf. ergeben sich bestimmte Verteidigungsansätze erst später, sodass ein Vorgehen gegen den Haftbefehl durch Haftprüfung oder Haftbeschwerde auch zu einem späteren Zeitpunkt Erfolg haben kann.

Sollte ein Angehöriger oder Bekannter von Ihnen verhaftet worden sein oder bereits schon einige Zeit in U-Haft sitzen, zögern Sie ebenfalls nicht sich an uns zu wenden. Wir besprechen unverbindlich zu welchen Konditionen eine Übernahme der Verteidigung durch einen Anwalt aus unserem Büro möglich wäre. Danach kümmern wir uns um einen Sprechschein der Staatsanwaltschaft und werden Ihren Angehörigen zeitnah in der JVA besuchen und klären, wie eine Übernahme der Verteidigung aussehen könnte.