Joë Thérond

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Rechtsanwalt Joë Thérond studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und schloss sein Studium 1998 mit dem 1. Staatsexamen und das sich anschließende Referendariat 2000 mit dem 2. Staatsexamen ab. Seit 2000 ist er in Osnabrück als Rechtsanwalt niedergelassen und nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts als Verteidiger tätig. Seit 2004 führt er die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist seit 2006 in der Kanzlei für Strafrecht als Partner tätig.

„Mit der Verankerung des Rechts auf Verteidigung im Verfassungsprinzip der rechtsstaatlichen Strafverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht von jeher freie Wahl und Vertrauen als Voraussetzungen einer effektiven Strafverteidigung hervorgehoben […; st. Rspr.]. Nur wenn der Beschuldigte auf die Verschwiegenheit seines Verteidigers zählen kann, ist die Vorbedingung für das Entstehen eines Vertrauensverhältnisses geschaffen, ohne das eine Strafverteidigung nicht wirkungsvoll sein kann.“

BVerfGE 110, 226 (253 f.).

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Kapitaldelikte
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • allgemeines Strafrecht
  • Strafvollzugsrecht
  • Revisionsrecht

Mitgliedschaften:

Vorsitzender der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidiger e.V (VNBS)
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des DAV
Vorstandsmitglied im Osnabrücker Anwalts- und Notarverein e.V.
Mitglied im Initiatorenkreis der nds. Strafjustiztagung

sonstige Tätigkeiten:

Rechtsanwalt Thérond ist als Referent u.a. auf der nds. Strafjustiztagung und als Vorstandsvorsitzender für die Vereinigung nds. und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger tätig.

Ferner ist Rechtsanwalt Thérond seit der 22. Edition Mitautor des Beckschen Online Kommentars zum Strafvollzugsrecht Niedersachsen