Philosophie

Die KANZLEI FÜR STRAFRECHT wurde 1994 durch Rechtsanwalt Meggers und Rechtsanwalt Klein gegründet. Das Ziel war damals, sich ausschließlich auf die Übernahme von Strafverteidigungen zu spezialisieren und damit eine fachlich hochqualifizierte Vertretung in diesem Bereich sicherzustellen.

RA Meggers und RA Klein waren der Auffassung, dass gerade im Bereich des Strafrechts, der im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten und anwaltlichen Tätigkeiten in vielen Facetten Besonderheiten unterliegt, nur eine konsequente Spezialisierung sowie regelmäßige Fortbildung ein langfristig erfolgreiches Agieren in diesem Bereich sicherstellen kann. Dieses Konzept hat sich über die Jahre bewährt!

Dieser Idee folgend sind wir heute eine ausschließlich auf den Bereich des Strafrechts spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Unsere fünf Berufsträger sind als Fachanwälte für Strafrecht – jeweils mit leicht unterschiedlichen Schwerpunkten, etwa im Bereich Tötungsdelikte, im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, im Sexualstrafrecht oder im Drogenstrafrecht – ausschließlich und teils mit langjähriger Berufserfahrung als Strafverteidiger tätig.

Wir verteidigen Sie in allen Abschnitten des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die strafrechtliche Hauptverhandlung sowie in Berufungs- und Revisionsverfahren. In ausgewählten Fällen übernehmen wir auch die Wahrnehmung Ihrer Interessen während der Vollstreckung oder des Vollzugs einer verhängten Strafe oder Maßregel.

Durch die jeweils individuellen Schwerpunkte unserer fünf Partner sind wir in der Lage, die volle Bandbreite möglicher strafrechtlicher Vorwürfe abzubilden.

Sofern durch Ihr Anliegen rechtliche Belange, die nicht zum Strafrecht gehören, betroffen sind, verfügen wir über ein entsprechendes Netzwerk an spezialisierten anwaltlichen Kollegen aus anderen Kanzleien, etwa im Bereich des Insolvenz-, Arbeits- oder Gesellschaftsrechts, sowie zu Angehörigen der steuerberatenden Berufe. So bleibt der Fokus auf unsere strafrechtliche Arbeit erhalten, während gleichzeitig eine ganzheitliche Lösung Ihres Anliegens nicht aus den Augen verloren wird.

Um fachlich stets auf der Höhe der Zeit zu sein, ist es für unsere Rechtsanwälte eine Selbstverständlichkeit, regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen zu strafrechtlichen Themen teilzunehmen sowie teilweise selbst an der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen mitzuwirken. Zudem beteiligen sich einzelne Kanzleimitglieder in der Vorstandsarbeit von Strafverteidigervereinigungen, um damit nach Möglichkeit – etwa durch die Mitgestaltung des jährlich stattfinden Strafverteidigertages – aktiv am rechtspolitischen Diskurs zu aktuellen strafrechtlichen Themen, die unsere alltägliche Arbeit betreffen, zu partizipieren.

Die Ausbildung von Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist darüber hinaus ein wichtiges Gebiet der KANZLEI FÜR STRAFRECHT. So werden junge Kolleginnen und Kollegen bei größeren Strafverfahren hinzugezogen und Referendare in der Kanzlei auf dem Gebiet der Strafverteidigung praktisch ausgebildet. Ferner engagieren sich einzelne Mitglieder der Kanzlei mit Fachvorträgen zu strafrechtlichen- und strafprozessualen Themen in der Ausbildung und Examensvorbereitung für Studierende und Referendare.

Nach der Gründung des Büros trat im Jahr 2000 Rechtsanwalt Thorsten Diekmeyer, seit 2004 Fachanwalt für Strafrecht, in die Kanzlei ein und 2006 folgte Rechtsanwalt Joe Thérond, seit 2004 Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Rechtsanwältin Kristina Straube, seit 2016 Fachanwältin für Strafrecht, verstärkt die Kanzlei seit dem Jahr 2013.

Zum 31.12.2021 beendete Rechtsanwalt Meggers seine anwaltliche Tätigkeit und trat aus der KANZLEI FÜR STRAFRECHT aus.

Im Januar 2022 ist dann Rechtsanwalt Arne Lietmann als weiteres Mitglied in die KANZLEI FÜR STRAFRECHT eingetreten.

Seit Juni 2007 hat die KANZLEI FÜR STRAFRECHT ihren Sitz in der Möserstr. 5/6 in 49074 Osnabrück. Das Büro ist barrierefrei zu erreichen.